Belgien führt ab dem 1. Mai 2027 eine Straßenvignette für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen ein. Es handelt sich um ein einheitliches System für das gesamte Land. Flandern, Wallonien und die Region Brüssel-Hauptstadt haben sich auf eine gemeinsame Lösung geeinigt. Die Vignette ist auf belgischen Autobahnen und Regionalstraßen vorgeschrieben. Lokale und kommunale Straßen gehören nicht zum System.
Die Straßenvignette ist vollständig digital und an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden. Sie erhalten daher keinen Aufkleber für die Windschutzscheibe. Nach der Bezahlung wird das Fahrzeug in ein elektronisches Register eingetragen. Die Gültigkeit der Vignette wird durch Kameras mit Kennzeichenerkennung kontrolliert.
Gültigkeitsdauern der belgischen Vignette
- 1 Tag – für eine einzelne Durchfahrt oder eine kurze Hin- und Rückfahrt.
- 10 Tage – für einen Kurzurlaub, ein Wochenende oder eine Dienstreise.
- 1 Monat – für einen längeren Aufenthalt oder mehrere Fahrten in einem Monat.
- 2 Monate – für Saisonreisen, einen längeren Arbeitseinsatz oder die Sommerferien.
- 1 Jahr – für Pendler und alle, die Belgien regelmäßig durchqueren.
Für jede Laufzeit unterscheidet sich der Preis nach der Emissionsklasse des Fahrzeugs. Der Verkauf beginnt am 1. März 2027, die Pflicht am 1. Mai 2027. Die genauen Preise veröffentlichen wir, sobald die belgischen Regionen sie bestätigen.
Wer braucht eine Vignette
Die Straßenvignette gilt für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. Entscheidend sind daher vor allem die Fahrzeugart und das zulässige Gesamtgewicht, nicht das Zulassungsland.
- Personenkraftwagen, Lieferwagen, SUVs und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen – für die Nutzung mautpflichtiger Straßen ist eine Vignette erforderlich.
- Elektro- und Wasserstofffahrzeuge bis 3,5 Tonnen – auch sie benötigen eine Vignette, für emissionsfreie Fahrzeuge ist jedoch der niedrigste Tarif vorgesehen.
- Motorräder, Busse, Reisebusse und Traktoren – fallen nicht unter das Straßenvignettensystem.
- Güterfahrzeuge über 3,5 Tonnen – unterliegen weiterhin dem separaten, streckenabhängigen Mautsystem Viapass.
Anhänger und Wohnwagen, die von einem Fahrzeug gezogen werden, müssen nicht separat registriert werden. Ausnahmen sind auch für bestimmte Fahrzeuge öffentlicher Dienste und Rettungsdienste sowie für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Der genaue Umfang der Ausnahmen hängt von der endgültigen gesetzlichen Regelung ab.
Wo die Vignette gilt
Die Vignette ist auf belgischen Autobahnen und Regionalstraßen in allen drei Regionen vorgeschrieben. Eine einzige Vignette gilt für das gesamte Straßennetz, unabhängig davon, durch welche Region Sie fahren.
- Flandern – Autobahnen und Regionalstraßen in der gesamten Region.
- Wallonien – Autobahnen und Regionalstraßen in der gesamten Region.
- Region Brüssel-Hauptstadt – Autobahnen und Regionalstraßen im Gebiet der Region.
- Lokale und Gemeindestraßen – nicht Teil des Systems, dort brauchen Sie keine Vignette.
Wenn Sie Belgien durchqueren, an die Küste fahren oder zwischen größeren Städten reisen, werden Sie wahrscheinlich Autobahnen oder Regionalstraßen nutzen. Umwege über lokale Straßen lohnen sich in der Regel nicht, da diese meist langsamer sind, durch Ortschaften führen und dort häufig niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten.
Vorgeschriebene Fahrzeugausrüstung in Belgien
In Belgien ist es wichtig, zwischen der Ausrüstung zu unterscheiden, die alle Fahrer mitführen müssen, und der Ausrüstung, die nur für in Belgien zugelassene Fahrzeuge vorgeschrieben ist. Für ausländische Fahrer ist dieser Unterschied besonders wichtig.
Übersicht der vorgeschriebenen Ausrüstung:
- Warndreieck – für Pkw vorgeschrieben, auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Bei einer Panne oder einem Unfall muss es so aufgestellt werden, dass andere Fahrer es rechtzeitig erkennen können. Auf Autobahnen muss es mindestens 100 Meter hinter dem Fahrzeug stehen.
- Warnweste – der Fahrer muss sie tragen, wenn er ein liegen gebliebenes Fahrzeug auf einer Autobahn oder Schnellstraße an einer Stelle verlässt, an der das Halten verboten ist. Wir empfehlen, die Weste griffbereit im Fahrzeuginnenraum aufzubewahren.
- Verbandskasten – für in Belgien zugelassene Fahrzeuge vorgeschrieben. Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung müssen nach belgischen Vorschriften keinen Verbandskasten mitführen.
- Feuerlöscher – für in Belgien zugelassene Fahrzeuge vorgeschrieben. Diese Pflicht gilt nicht für gewöhnliche Pkw mit ausländischer Zulassung.
Auch wenn Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung nach belgischen Vorschriften keinen Verbandskasten und keinen Feuerlöscher mitführen müssen, empfehlen wir, beides dabeizuhaben. Informieren Sie sich vor der Reise auch über die Vorschriften der Durchreiseländer, da die Anforderungen an die Pflichtausrüstung unterschiedlich sein können.
Praktische Tipps für Belgien
- Kaufen Sie Ihre Vignette im Voraus. Der Verkauf beginnt am 1. März 2027, zwei Monate vor dem Start des Systems. So können Sie Ihre Vignette bereits vor der Reise kaufen.
- Die Straßenvignette ist vollständig digital. Sie ist an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden. Überprüfen Sie daher beim Kauf sorgfältig das Kennzeichen und das Zulassungsland.
- Prüfen Sie die Euro-Abgasnorm Ihres Fahrzeugs. Sie beeinflusst den Preis der Vignette. Die Angabe finden Sie in den Fahrzeugpapieren oder können sie vor dem Kauf überprüfen.
Geschwindigkeitsbegrenzungen in Belgien
- Flandern – innerorts in der Regel 50 km/h, außerorts 70 km/h.
- Wallonien – innerorts in der Regel 50 km/h, außerorts 90 km/h.
- Region Brüssel-Hauptstadt – in den meisten Gebieten gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Höhere Geschwindigkeiten, in der Regel 50 oder 70 km/h, sind nur auf entsprechend ausgeschilderten Hauptverkehrsstraßen erlaubt.
Auf belgischen Autobahnen gilt in allen Regionen eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, sofern die Verkehrszeichen nichts anderes vorgeben. Außerorts unterscheiden sich die Geschwindigkeitsbegrenzungen je nach Region. Achten Sie daher besonders beim Wechsel zwischen Flandern und Wallonien auf die Beschilderung.
Die Geschwindigkeit wird mit stationären und mobilen Radargeräten sowie auf einigen Strecken durch Abschnittskontrollen überwacht. Auch ausländischen Fahrern drohen Bußgelder, die selbst nach der Rückkehr nach Hause eingetrieben werden können.